Landesförderung „Umfassende energetische Sanierung“
Gefördert werden Wohngebäude an denen mindestens 3 energetisch relevante Sanierungsmaßnahmen in einem zusammenhängenden Zeitraum umgesetzt werden. Dazu muss mittels Energieausweis (Bestand und sanierte Variante) ein bestimmter Heizwärmebedarf nachgewiesen werden. Folgende Maßnahmen sind förderfähig:
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
- Dämmung der Kellerdecke bzw. des Kellerbodens
- Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
- Umstellung des Heizungssystems auf Biomasse / Wärmepumpe / Fernwärme
- Einbau einer Solaranlage oder Photovoltaikanlage
Die Förderung wird in Form eines 30%igen Direktzuschusses gewährt (maximal € 100.000)
Alle Details zur energetischen Sanierung des Landes finden Sie unter: Wohnhaussanierung
.
Landesförderung „Kleine Sanierung“
Für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen kann ein 15%iger Direktzuschuss gewährt werden (max. € 15.000)
- Verbesserung der thermischen Qualität (Fassadendämmung, Deckendämmung, Fenster, Türen)
- Maßnahmen an der Haustechnik (Solaranlage, Photovoltaikanlage, Wasser- und Abwasserleitungen, Sanitär- und Elektroinstallationen)
- Sicherheitsrelevante Maßnahmen in Bezug auf Brandschutz, Hochwasserschutz und Einbruchschutz
- Sanierungsmaßnahmen (z.B. am Dach oder Dachstuhl, Mauertrockenlegungen, am Abgasfang…)
- Personenaufzüge
- Schaffung von Balkonen und Loggien
- Veränderung und Erweiterung von Wohnraum
Alle Details zur Sanierungsförderung des Landes finden Sie unter: kleine Sanierung
.
Bundesförderung „Sanierungsscheck 2023/24“
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes im Bereich Fassade, Dach/Dachbodendecke, Kellerdecke und Fenster.
Darüber hinaus werden auch Einzelbauteilsanierungen gefördert.
Fördersumme:
- max. 9.000 € bei Einzelbauteilsanierungen
- max. 18.000 € bei Teilsanierung (40% Reduktion des Heizwärmebedarf)
- max. 27.000 € Umfassende Sanierung – guter Standard
- max. 42.000 € Umfassende Sanierung – klimaaktiv Standard
Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen (mind. 25 % aller gedämmten Flächen) erhöht sich die oben genannte max. Förderung um 50 %.
Gefördert werden max. 50 % der förderrelevanten Investitionskosten. Eine Kombination mit Landesförderungen ist möglich!
Nähere Infos unter: Sanierungscheck 2023/24