Bundesförderungen für Kesseltausch Ein-Zweifamilienhaus
Gefördert wird die Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem:
- Holzzentralheizung (Pellets, Hackgut, Scheitholz, Kombikessel)
- Wärmepumpe
- Hocheffizienter Fernwärmeanschluss
Für Ein-/Zweifamilienhäuser/Reihenhäuser
Nah/Fernwärme oder Holzzentralheizung (Pellets, Hackgut, Scheitholz, Kombikesssel)
max. 15.000 .- € max. 18.000 .- € oder 75 % |
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Holzvergaser max. 16.000 .- € oder 75 % | |
Wärmepumpen (für Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000 reduziert sich die ermittelte Fördersumme um 20%) | max. 16.000 .- € oder 75 % |
Erdwärme- und Wasserwärmepumpen (für Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000 reduziert sich die ermittelte Fördersumme um 20%) | max. 23.000 .- € oder 75 % |
Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6m² Kollektorfläche) und Tausch des Heizungssystems | 2.500 .- € |
Zusätzlich kann auch die Landesförderung beantragt werden.
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Einreichverfahren in 2 Schritten:
Schritt 1 – Registrierung für baureifes bzw. bereits umgesetztes Projekt online unter www.raus-aus-öl.at.
Baureif bedeutet fertig geplant, Angebot eingeholt und mit dem Installateur ausverhandelt.
Es ist ein Energieausweis ODER ein Energieberatungs-Protokoll erforderlich!
Diese Unterlagen erstellen wir gerne für Sie, wir beraten Sie auch gerne bei der Entscheidungsfindung Firmen- und Produktunabhängig!
Schritt 2 – Antragstellung spätestens 12 Monate nach Registrierung!
Der Förderungsantrag wird nun online gestellt inkl. Übermittlung der notwendigen Unterlagen.
Die Heizung muss zu diesem Zeitpunkt fertig installiert und abgerechnet sein!
Gefördert werden Leistungen, die ab 03.01.2023 bis 31.12.2025 erbracht wurden.
Informationen über weitere Boni für Kessltausch Ein-Zweifamilienhaus finden sie im Infoblatt
Für mehrgeschoßigen Wohnbau/Reihenhausanlage
Nähere Infos unter: Kesseltausch – Mehrgeschossiger Wohnbau
Um einen reibungslosen Ablauf und die Förderfähigkeit Ihres Projektes zu gewährleisten, empfehlen wir vorab eine Beratung durch einen unserer unabhängigen Energieberater in Anspruch zu nehmen.
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ACHTUNG!
Für die Förderabwicklung ist ein Energieberatungs-Protokoll ODER ein gültiger Energieausweis erforderlich.
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Neuerrichtungen von Heizungsanlagen z.B. bei Neubauten werden nicht gefördert.
Nutzen Sie dazu das umfangreiche Beratungsangebot, es gibt bei uns auch über das Land geförderte Energieberatungen:
- kostenlose Energieberatung per Telefon oder im Büro
- Energieberatung Vor-Ort für eine umfassende Energieberatung für ihr Gebäude
Förderungen vom Land – Bund – und Gemeinde können miteinander kombiniert werden!
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Die Energieagentur Weststeiermark übernimmt die Förderabwicklung gerne für Sie – bitte wenden Sie sich an uns unter:
Büro der Energieagentur Weststeiermark: 0664/25 24 359